Behandlungs & Therapiekosten
Die Behandlungskosten richten sich nach den angewandten Therapien und bewegen sich in der Regel im Rahmen um 90 €/Std. Die meisten Behandlungen dauern 60-90 min, die minimale Behandlungsdauer (z.B. für eine einfache Fußreflexzonen Massage) beträgt 30 min.
Die Abrechnung erfolgt nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und wird nach der Behandlung in bar fällig. Selbstverständlich erhalten Sie einen detaillierten Rechnungsbeleg, den Sie bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
Da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel diese Kosten nicht erstatten, empfehlen wir die Erstattungsmöglichkeiten im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse zu klären. In diesem Fall besteht dafür die Möglichkeit, die Rechnung der Steuererklärung beizulegen und die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Sonderausgaben § 33 EstG geltend zu machen.
Zudem besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten dann anteilsmäßig übernimmt.
Die Erstattung privater Kassen richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung, wobei im Normalfall die meisten Privatkassen unsere Leistungen ersetzen.
Beihilfeberechtigte erhalten nach der Satzung der Beihilfe einen erheblichen Anteil, je nach ergänzender privater Versicherung alle Kosten ersetzt. Postbeamte haben einen Sondertarif, der einen etwas kleineren Anteil als die Beihilfe erstattet.